Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Und warum deine Eltern zustimmen müssen, wenn du unter 18 bist.
Die Regel, die nur für dich gilt
Unter 18 darfst du einen Arbeitsvertrag nicht allein abschließen. Deine Eltern müssen zustimmen (§ 113 BGB). Erlauben sie dir den Job einmal, darfst du danach alles regeln, was dazugehört – Urlaub nehmen, kündigen, Schichten absprechen. Sie müssen also nicht bei jeder Kleinigkeit mit unterschreiben.
Brauche ich überhaupt einen?
Ein Arbeitsvertrag ist auch mündlich gültig. Wer dir also sagt „ohne Vertrag gilt gar nichts“, liegt falsch – du hast auch ohne Papier Anspruch auf deinen Lohn.
Aber: Dein Arbeitgeber muss dir die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben. Die zentralen Punkte spätestens an deinem ersten Arbeitstag. Das schreibt das Nachweisgesetz vor, und es gilt auch für Minijobs und Ferienjobs.
Kurz gesagt: Bestehe auf etwas Schriftlichem. Nicht weil es sonst ungültig wäre, sondern weil du sonst nichts in der Hand hast, wenn ihr euch später uneinig seid.
Das muss drinstehen
- Wer – dein Name und der vollständige Name und die Anschrift des Arbeitgebers
- Was – welche Aufgaben du hast
- Wann es losgeht – und bei einem Ferienjob auch, wann es endet
- Wie viel – der Stundenlohn, und wann er ausgezahlt wird
- Wie lange – Stunden pro Woche und wie die Arbeitszeit verteilt ist
- Urlaub – wie viele Tage dir zustehen
- Kündigung – mit welcher Frist ihr beide aufhören könnt
- Probezeit – falls es eine gibt, wie lange sie dauert
Fehlt einer dieser Punkte, ist der Vertrag deswegen nicht ungültig – aber frag nach. Meistens ist es Schlamperei und kein böser Wille, und geklärt ist es in zwei Minuten.
Bevor du unterschreibst
- Lies ihn ganz. Auch das Kleingedruckte. Es sind selten mehr als zwei Seiten.
- Vergleich mit dem, was gesagt wurde. Wenn im Gespräch 13 Euro genannt wurden und im Vertrag stehen 11 – dann gilt, was im Vertrag steht. Sprich es an, bevor du unterschreibst.
- Zeig ihn deinen Eltern. Sie müssen ohnehin zustimmen, und vier Augen sehen mehr.
- Nimm dir Zeit. Niemand muss auf der Stelle unterschreiben. „Ich schau ihn mir zu Hause an und bring ihn morgen mit“ ist eine völlig normale Antwort.
- Lass dir eine Kopie geben. Ein Vertrag, den nur die andere Seite hat, nützt dir wenig. Mach ein Foto, wenn es keine Kopie gibt.
Wann du hellhörig werden solltest
- „Den Vertrag machen wir später.“ Später wird oft nie. Arbeite nicht wochenlang ohne etwas Schriftliches.
- „Erst mal ein paar Stunden zur Probe – unbezahlt.“ Wer arbeitet, wird bezahlt. Ein kurzes Schnuppern ist etwas anderes als ein voller Arbeitstag.
- Bar auf die Hand, ohne Abrechnung. Dann bist du nirgends gemeldet – und im Fall eines Unfalls auch nicht versichert.
- Du sollst vorher etwas zahlen. Für Material, Schulung, Kaution. Das ist kein Job, das ist eine Masche.
- Der Vertrag hat keine Anschrift des Arbeitgebers. Dann weißt du nicht, an wen du dich wenden kannst.
Wenn dir so etwas auf SchülerMatch begegnet: Nutze den Melden-Knopf an der Anzeige oder an der Nachricht. Wir schauen uns jede Meldung an, und die gemeldete Person erfährt nicht, von wem sie kommt.
Und wenn du aufhören willst?
Dann kündigst du – schriftlich, mit der Frist aus dem Vertrag. Steht dort keine, gilt die gesetzliche Frist. In der Probezeit ist sie meist kürzer.
Auch hier gilt: Unter 18 gehören deine Eltern mit ins Boot. Haben sie dir den Job aber einmal erlaubt, darfst du auch selbst kündigen.
Sag Bescheid, bevor du einfach wegbleibst. Die Welt ist klein, und ein Arbeitgeber, der dich in guter Erinnerung behält, ist später ein Zeugnis oder eine Empfehlung wert.
Noch nicht so weit?
Der Vertrag kommt am Ende. Davor steht die Bewerbung – und dafür brauchst du einen Lebenslauf. Der geht hier in ein paar Minuten, auch ohne Erfahrung.
Diese Seite erklärt die Regeln in einfachen Worten und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das Nachweisgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Im Zweifel hilft die Gewerkschaft, die Arbeitnehmerkammer oder eine Beratungsstelle.