Jugendarbeitsschutz

Unter 13 Jahren

Arbeiten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen (z.B. Mitwirkung bei Veranstaltungen mit behördlicher Genehmigung).

13 und 14 Jahre

15 bis 17 Jahre (schulpflichtig)

Ab 18 Jahren

Es gelten die normalen Regeln des Arbeitsrechts für Erwachsene.

Was Arbeitgeber auf SchülerMatch beachten müssen