Jugendarbeitsschutz
Die wichtigsten Regeln – einfach erklärt
Kurz gesagt
In Deutschland regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung, wer wie viel arbeiten darf. SchülerMatch zeigt dir bei jedem Job das Mindestalter an – aber informier dich zusätzlich hier über deine Rechte.
Unter 13 Jahren
Arbeiten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen (z.B. Mitwirkung bei Veranstaltungen mit behördlicher Genehmigung).
13 und 14 Jahre
- Nur mit Einwilligung der Eltern
- Nur leichte, kindgerechte Tätigkeiten (z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfe, Babysitten, Gartenarbeit)
- Maximal 2 Stunden pro Tag (in der Landwirtschaft max. 3)
- Nicht vor der Schule, nicht nach 18 Uhr, nicht am Wochenende
15 bis 17 Jahre (schulpflichtig)
- Während der Schulzeit gelten die gleichen Grenzen wie bei 13–14-Jährigen
- In den Schulferien: bis zu 8 Stunden täglich, max. 4 Wochen pro Jahr (Ferienjob)
- Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr
- Verbotene Arbeiten: gefährliche Maschinen, Akkordarbeit, Alkohol-Ausschank u.a.
Ab 18 Jahren
Es gelten die normalen Regeln des Arbeitsrechts für Erwachsene.
Was Arbeitgeber auf SchülerMatch beachten müssen
- Das angegebene Mindestalter muss zur Tätigkeit passen
- Die zeitlichen Grenzen des JArbSchG sind einzuhalten
- Bei unter 15-Jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Eltern nötig
Hinweis: Diese Seite ist eine vereinfachte Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Bei Unsicherheit: Gewerbeaufsichtsamt oder eine Rechtsberatung fragen.