Aushilfen finden, ohne rechtliche Fallstricke
Für Cafés, Läden, Höfe, Praxen und alle, die eine helfende Hand brauchen
Ehrlich vorweg
SchülerMatch startet gerade. Wir haben noch keine tausenden Nutzer, die wir Ihnen versprechen könnten – und wir behaupten es auch nicht. Was wir haben: eine Plattform, die von Anfang an auf Minderjährige zugeschnitten ist, und die Zeit, sich um jede Anzeige zu kümmern. Inserieren kostet Sie nichts und dauert wenige Minuten.
In drei Schritten zur Anzeige
- Konto anlegen. Firmenname, E-Mail, fertig. Wir prüfen von Hand, dass ein echtes Unternehmen dahintersteckt – meist innerhalb weniger Stunden.
- Anzeige schreiben. Ein Assistent führt Sie durch: Tätigkeit, Ort, Stundenlohn, Mindestalter, Arbeitszeiten. Sie können schon vor der Freigabe loslegen.
- Bewerbungen erhalten. Sie sehen Profil und Lebenslauf, antworten direkt im Chat und sagen zu oder ab. Fertig.
Der Punkt, den viele unterschätzen: Jugendarbeitsschutz
Wer Minderjährige beschäftigt, unterliegt dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt – je nach Fall drohen Bußgelder bis 30.000 Euro, bei Vorsatz sogar strafrechtliche Folgen. Die häufigsten Stolperfallen:
- Zu jung. Unter 13 geht gar nichts. Zwischen 13 und 14 nur leichte Tätigkeiten, höchstens 2 Stunden täglich, nicht vor 8 und nicht nach 18 Uhr.
- Zu spät. Mit 15 ist um 20 Uhr Schluss, ab 16 um 22 Uhr (Gaststätten: 23 Uhr).
- Zu lang in der Schulzeit. Auch mit 16 sind während der Schulzeit nur 2 Stunden am Tag erlaubt. Die 8-Stunden-Tage gehen nur in den Ferien – und dort höchstens 4 Wochen im Jahr.
- Verbotene Tätigkeiten. Akkordarbeit, gefährliche Maschinen, schweres Heben, Umgang mit bestimmten Stoffen.
- Fehlende Einwilligung der Eltern. Holen Sie sie sich schriftlich. Eine Vorlage zum Ausdrucken haben wir hier hinterlegt.
Was SchülerMatch dabei für Sie tut: Sie tragen das Mindestalter ein, und die Anzeige wird nur Schülern gezeigt, die es erfüllen. Damit bekommen Sie keine Bewerbungen von Vierzehnjährigen auf eine Stelle ab 16 – und niemand bewirbt sich auf etwas, das er gar nicht annehmen dürfte.
Das ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt Ihnen das zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder Ihre Industrie- und Handelskammer.
Was Sie hier bekommen
- Nur Schüler. Wer sich bewirbt, hat einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung hochgeladen, die wir geprüft haben. Keine Fehlbewerbungen von Leuten, die etwas ganz anderes suchen.
- Bewerbungen mit Substanz. Zu jeder Bewerbung gehören ein Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben – auch von Fünfzehnjährigen, die so etwas zum ersten Mal schreiben. Die Plattform hilft ihnen dabei.
- Kontakt an einem Ort. Der Austausch läuft über den Chat auf der Plattform. Kein Wechsel zu privaten Handynummern nötig.
- Umkreissuche. Schüler sehen, wie weit es zu Ihnen ist. Wer zwei Straßen weiter wohnt, bewirbt sich eher – und bleibt länger.
Was es kostet
Zurzeit nichts. Anzeigen schalten, Bewerbungen erhalten, Nachrichten schreiben – alles kostenlos, ohne Zeitlimit und ohne Kündigungsfrist.
Das wird nicht für immer so bleiben; irgendwann muss sich die Plattform tragen. Falls sich daran etwas ändert, sagen wir es Ihnen rechtzeitig vorher. Was Sie bis dahin geschaltet haben, bleibt kostenlos.
Passt das überhaupt zu mir?
Gut geeignet: Cafés und Restaurants für Service und Küche, Einzelhandel für Regale und Kasse, Höfe für die Ernte, Familien für Nachhilfe und Kinderbetreuung, Vereine, Lieferdienste, Eventveranstalter.
Weniger geeignet: Alles, was Vollzeit braucht, gefährliche Maschinen einschließt oder feste Verfügbarkeit während der Schulzeit voraussetzt. Dafür sind Schüler schlicht die falsche Zielgruppe – und das Gesetz steht dem entgegen.
Loslegen
Anzeige schreiben dauert etwa fünf Minuten. Sie können sie jederzeit ändern oder pausieren.
Fragen? Schreiben Sie uns: sanadoda009@gmail.com